Der Journalistenrabatt von Öger Tours / Flyoeger.com
| Ansprechpartner: | Kathrin Rüter |
| Telefonnummer: | |
| Faxnummer: | 040/ 32001 154 (günstigsten Telefontarif anzeigen) |
| E-Mail: | pr@... (Warum wird die E-Mail-Adresse nicht angezeigt?) |
| URL: | www.oeger.de |
| Rabatt: | 10 Prozent Rabatt auf Pauschalreisen und Nur-Hotel-Buchungen. |
| Voraussetzung: | DJV, DJU, BDZV und VDZ-Presseausweis |
| Anmerkung: | Abwicklung über die Pressestelle / Auch Rabatte für Mitreisende / Anfragen bitte per E-Mail oder Fax |
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"Super Service" schreibt Karin und bewertet diesen Rabatt mit
(26. 02. 2009)
Wir haben am Wochenende eine Reise entdeckt. Nach kurzem E-Mail Kontakt erfolgte ein Rückruf und die Buchung war perfekt. Der Rabatt wird sogar fürs Schwesterherz mit Partner gewährt, so dass wir einem tollen Urlaub zu viert entgegen sehen.
"Flugzeiten" schreibt Alexander und bewertet diesen Rabatt mit
(2. 02. 2009)
Ich bin jetzt bereits zweimal mit der Fa. Öger-Tours verreist. Hotel und Leistungen vor Ort waren okay, dem Preis entsprechend.
Aber beide male wurden die Flugzeiten so geändert, dass Urlaubstage zu Nichte gemacht wurden bzw. wir gegen morgen 4 Uhr im Hotel ankamen. Mit einem Kleinkind sehr ungünstig! Habe mit einigen Mitreisenden gesprochen, die diese Praxis aus anderen Reisen bestätigten.
Auf meine Anfrage kam leider keine Antwort. So kann man auch Umsätze generieren . . .
Antwort der Firma:
Wir bedauern die Unstimmigkeiten sehr. Natürlich hätten wir als Veranstalter für unsere Kunden gern Flugzeiten, bei denen der Hinflug morgens und der Rückflug abends stattfindet, damit möglichst viel Zeit am Urlaubsort verbleibt. Wir haben jedoch auf die Vergabe der Flugzeiten keinerlei Einfluss, da diese durch die jeweiligen Flughäfen und die nationalen Flugaufsichtsbehörden an die Fluggesellschaften vergeben werden. Flugzeiten im oben beschriebenen idealen Sinne lassen sich leider, besonders angesichts des immer überfüllten Luftraumes, nicht immer verwirklichen. Die Dauer von Pauschalreisen bemisst sich daher auch nicht nach dem Aufenthalt am Urlaubsort, sondern wird immer inklusive der An- und Abreise angegeben. Auch in Gerichtsentscheidungen gelten der erste und der letzte Tag einer Pauschalreise als Reisetage, die nicht zur Erholung dienen. Einen Mangel im Sinne des Reiserechts können wir in diesem Fall nicht anerkennen, da wir vertraglich keine bestimmten Flugdaten zugesichert haben. Demzufolge bestehen auch keine Minderungsansprüche. Sofern unerwartet Änderungen eintreten, versuchen wir dennoch in Sonderfällen, wie der Anreise mit einem Kleinkind, Umbuchungen vorzunehmen, sofern sich der Kunde mit seinem Problem nach Bekanntwerden an unser Unternehmen wendet. Leider konnten wir Ihnen nicht weiter helfen, da Sie sich nicht an unser Unternehmen gewendet haben.
Wir hoffen, dass wir mit Hilfe dieser Erläuterungen mit Ihrem Verständnis rechnen dürfen und würden uns freuen, Sie auch in Zukunft wieder als Gast begrüßen zu dürfen.
Kathrin Rüter-Pantzke, Pressesprecherin ÖGER TOURS
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